BGH, Urteil vom 2025-10-07 - II ZR 109/24
- ArtUrteil
- BrancheFinanzen
- Datum07.10.2025
- AktenzeichenII ZR 109/24
In diesem Urteil des Bundesgerichtshofs wird entschieden, dass ein deutsches Gericht für eine Klage zuständig ist, bei der eine Verbraucherin aus Deutschland gegen ein Unternehmen mit Sitz in Großbritannien klagt. Das Berufungsgericht hatte zuerst entschieden, dass die Klage unzulässig sei, aber das wurde jetzt aufgehoben.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
Ähnliche Einträge
- Pflicht zur Anpassung des Folgebescheids an einen Grundlagenbescheid bleibt trotz Nichtauswertung des Grundlagenbescheids in einem früheren Folgebescheid bestehen
- Darlegungsanforderungen bei Verletzung rechtlichen Gehörs
- Überpfändung von Geldforderungen
- Bindungswirkung rechtskräftiger Urteile über die Nichtigkeit von Steuerbescheiden
- Zur Vollstreckung eines auf Auskunftserteilung gerichteten Urteils