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BGH, Urteil vom 2025-10-07 - II ZR 109/24

In diesem Urteil des Bundesgerichtshofs wird entschieden, dass ein deutsches Gericht für eine Klage zuständig ist, bei der eine Verbraucherin aus Deutschland gegen ein Unternehmen mit Sitz in Großbritannien klagt. Das Berufungsgericht hatte zuerst entschieden, dass die Klage unzulässig sei, aber das wurde jetzt aufgehoben.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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