BGH, Beschluss vom 2025-10-09 - V ZR 64/25
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum09.10.2025
- AktenzeichenV ZR 64/25
In diesem Urteil hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Anhörungsrüge der Kläger unzulässig ist. Sie hatten beantragt, dass ihre Rechte auf rechtliches Gehör verletzt wurden, aber sie haben nicht die richtigen Voraussetzungen erfüllt.
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