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BGH, Beschluss vom 2025-10-01 - VII ZR 113/25

In diesem Rechtsfall hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Rechtsbeschwerde der Beklagten gegen einen Beschluss des Landgerichts Ansbach unzulässig ist. Der Grund dafür ist, dass das Gesetz dieses Rechtsmittel in dieser Situation nicht erlaubt und die Beklagte außerdem die Frist für die Einreichung der Beschwerde versäumt hat.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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