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BGH, Beschluss vom 2025-10-08 - 2 ARs 397/25

In diesem Fall hat das Brandenburgische Oberlandesgericht angeordnet, dass ein Verfolgter an den Internationalen Strafgerichtshof überstellt wird. Außerdem wurden Durchsuchungen und eine Beschlagnahme von Beweismitteln angeordnet, die Beschwerde des Betroffenen wurde als unzulässig zurückgewiesen.

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