Bestimmung des Geburtsnamens durch sorgeberechtigte Eltern bei teilweise nicht nachgewiesenem Familiennamen
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum01.10.2025
- AktenzeichenXII ZB 503/23
In diesem Urteil geht es darum, wie Eltern den Geburtsnamen ihres Kindes festlegen können, auch wenn sie den Nachnamen eines Elternteils nicht nachweisen können. Das Kind kann den Namen des anderen Elternteils tragen, und dies wird im Geburtenregister vermerkt.
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