BGH, Beschluss vom 2025-09-30 - II ZR 144/24
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum30.09.2025
- AktenzeichenII ZR 144/24
In diesem Beschluss hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Gehörsrüge der Klägerin und anderer Beteiligter abgewiesen. Das bedeutet, dass sie der Meinung waren, dass ihre Grundrechte nicht richtig berücksichtigt wurden, aber das Gericht sah das anders.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.