Tragung der Verlustgefahr bei einer Geldüberweisung auf ein falsches Konto infolge der Fälschung einer in einer Postsendung angegebenen IBAN während der Postbeförderung
- ArtUrteil
- BrancheFinanzen
- Datum08.10.2025
- AktenzeichenIV ZR 161/24
In diesem Fall geht es um eine Geldüberweisung, die auf ein falsches Konto ging, weil jemand eine IBAN gefälscht hat. Das Gericht stellte fest, dass die Gefahr des Verlusts nicht den Gläubiger trifft, weil die Fälschung nicht vorhersehbar war.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.