Compliance & Regulatory Monitor

Zuständigkeit für die Erstellung der WEG-Jahresabrechnung bei einem Verwalterwechsel zum Jahreswechsel

In diesem Urteil geht es darum, wer die Jahresabrechnung für eine Eigentümergemeinschaft erstellen muss, wenn der Verwalter wechselt. Die Pflicht zur Erstellung liegt bei der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE), aber der Verwalter, der zum Zeitpunkt der Erstellung zuständig ist, wird damit beauftragt.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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