Formerfordernis bei Einlegung einer Vollstreckungsbeschwerde durch Staatsanwaltschaft gegen Beschluss des Insolvenzgerichts
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum11.09.2025
- AktenzeichenIX ZB 45/23
In diesem Urteil wird entschieden, dass die Staatsanwaltschaft ihre Beschwerde gegen einen Beschluss des Insolvenzgerichts seit dem 1. Januar 2022 nur noch elektronisch einreichen darf.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.