Pflichtangaben bei Abschluss eines Immobiliar-Verbraucherdarlehensvertrages; Rechtsmissbräuchliche Ausübung des Widerrufsrechts
- ArtUrteil
- BrancheImmobilien
- Datum21.10.2025
- AktenzeichenXI ZR 133/24
In diesem Urteil geht es darum, welche Informationen ein Darlehensgeber beim Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrags geben muss. Zudem wird entschieden, dass ein zu niedriger Effektivzinssatz, der im Vertrag angegeben wurde, die Widerrufsfrist nicht beginnen lässt.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.