Verbandsklage gegen eine AGB-Klausel eines Telekommunikationsunternehmens zur Sperrmitteilung durch den Kunden
- ArtUrteil
- BrancheFinanzen
- Datum23.10.2025
- AktenzeichenIII ZR 147/24
Ein Telekommunikationsunternehmen darf nicht verlangen, dass Kunden zur Sperrung ihrer SIM-Karte ein bestimmtes persönliches Kennwort nennen. Eine solche Regel ist rechtlich ungültig, weil sie die Kunden unangemessen benachteiligt.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.