Compliance & Regulatory Monitor

Zuständigkeit des Generalbundesanwalts für die Beitreibung von Verfahrenskosten

In diesem Urteil wurde entschieden, dass der Generalbundesanwalt nicht für die Beitreibung von Verfahrenskosten zuständig ist, außer unter bestimmten gesetzlichen Bedingungen. Das betrifft auch Kosten aus Strafverfahren, die von Landesgerichten behandelt werden.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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