BGH, Beschluss vom 2025-11-03 - I ZB 36/25
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum03.11.2025
- AktenzeichenI ZB 36/25
In diesem Beschluss des Bundesgerichtshofs wurde eine Anhörungsrüge, also eine Beschwerde wegen mangelnder Berücksichtigung von Argumenten, zurückgewiesen. Es wurde festgestellt, dass das Gericht die Argumente der Klägerin zwar zur Kenntnis genommen hat, aber nicht als relevant empfand.
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