Compliance & Regulatory Monitor

Pflicht eines ausgeschiedenen Geschäftsführers einer GmbH zur Abgabe der Vermögensauskunft

Das Urteil beschäftigt sich mit der Frage, wer für eine GmbH die Vermögensauskunft abgeben muss, wenn es zu Problemen mit Gläubigern kommt. Wichtig ist, dass dies normalerweise der aktuelle Geschäftsführer tun muss, es sei denn, es gibt bestimmte Umstände, die etwas anderes erfordern.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

Kostenlos ansehen und weitere Urteile durchsuchen →

Zur amtlichen Originalquelle