BGH, Beschluss vom 2025-10-06 - XIII ZB 2/24
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum06.10.2025
- AktenzeichenXIII ZB 2/24
In diesem Beschluss des Bundesgerichtshofs wird entschieden, dass eine Rechtsbeschwerde gegen einen Beschluss des Landgerichts Arnsberg, die nur die Akteneinsicht betrifft, unzulässig ist. Der Antrag auf Akteneinsicht ist eine Zwischenentscheidung und kann nicht separat angefochten werden.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.