Ablehnung einer Gerichtsstandsbestimmung
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum06.10.2025
- Aktenzeichen2 ARs 377/25
In diesem Fall hat die Staatsanwaltschaft Schwerin beantragt, das Amtsgericht Schwerin für einen bestimmten Fall zuständig zu machen. Dieser Antrag wurde abgelehnt, weil es bereits ein zuständiges Gericht in Berlin gibt, das sich um die Sache kümmert.
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