BGH, Urteil vom 2025-11-18 - VIa ZR 953/22
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum18.11.2025
- AktenzeichenVIa ZR 953/22
In diesem Urteil hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Klägerin nicht für ihre Schadensersatzansprüche gegen den Fahrzeughersteller verantwortlich gemacht werden kann, weil nicht genug Beweise vorliegen. Es ging darum, ob das Fahrzeug der Klägerin eine unerlaubte Abschalteinrichtung hatte.
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