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BGH, Beschluss vom 2025-10-08 - XII ZB 502/24

In diesem Fall ging es darum, dass zwei Gartenbesitzer einen ehemaligen Pächter ihrer Gartenparzelle auf Unterlassung klagten, nachdem dieser unbefugten Zugang zu ihrer Parzelle hatte und Schäden anrichtete. Die Gerichte haben zunächst nicht zugestimmt, aber der Bundesgerichtshof gab den Antragstellern recht und verwies die Sache zurück an das Amtsgericht.

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