Zuständigkeit des Familiengerichts für Verfahren nach GewSchG
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum08.10.2025
- AktenzeichenXII ZB 503/24
Das Urteil behandelt, welches Gericht für bestimmte Anträge nach dem Gewaltschutzgesetz zuständig ist. Wenn jemand gegen eine andere Person einen Unterlassungsanspruch geltend macht, muss dies vor dem Familiengericht geschehen, wenn der Fall unter das Gewaltschutzgesetz fällt.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.