Vertragsstrafe im Wohnungseigentum wegen Bauzeitüberschreitung bei Ausübung eines Ausbaurechts
- ArtUrteil
- BrancheImmobilien
- Datum24.10.2025
- AktenzeichenV ZR 129/24
In der Gemeinschaftsordnung von Wohnungseigentümern können Regeln stehen, die eine Vertragsstrafe vorsehen, wenn Bauarbeiten länger dauern als geplant. Diese Strafen können gemäß bestimmten Gesetzen verhängt werden, aber sie können in ihrer Höhe gerichtlich überprüft werden.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.