Duldungspflicht für Überbau aus nachbarlichem Gemeinschaftsverhältnis oder Schikaneverbot
- ArtUrteil
- BrancheAgrar & Landwirtschaft
- Datum07.11.2025
- AktenzeichenV ZR 121/24
Das Gericht hat entschieden, dass der Nachbar, der Gebäude und Anlagen auf dem Grundstück eines Klägers errichtet hat, nicht immer dazu verpflichtet ist, diese zu dulden, wenn bestimmte rechtliche Voraussetzungen nicht erfüllt sind. Die Duldungspflicht ergibt sich nicht einfach aus dem nachbarlichen Verhältnis oder dem Schikaneverbot.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.