BGH, Beschluss vom 2025-11-19 - IV ZR 84/25
- ArtUrteil
- BrancheFinanzen
- Datum19.11.2025
- AktenzeichenIV ZR 84/25
In dem Fall geht es um einen Streit zwischen einer Versicherungsnehmerin und ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung. Die Versicherungsnehmerin hat ihren Vertrag wegen arglistiger Täuschung angefochten, weil eine vorgelegte Bescheinigung gefälscht war.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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