Anspruch der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer auf Zahlung beschlossener Vorschüsse zur Kostentragung; Ausschluss eines Zurückbehaltungsrechts des Wohnungseigentümers
- ArtUrteil
- BrancheImmobilien
- Datum14.11.2025
- AktenzeichenV ZR 190/24
In diesem Urteil geht es um die Zahlung von Vorschüssen, die Wohnungseigentümer an die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer leisten müssen. Auch wenn ein privater Eigentümer auf eine ausstehende Jahresabrechnung wartet, kann er die Zahlung der Vorschüsse nicht zurückhalten.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.