BGH, Beschluss vom 2025-11-27 - III ZR 139/25
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum27.11.2025
- AktenzeichenIII ZR 139/25
In diesem Beschluss hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Beschwerde der Kläger gegen eine vorangegangene Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln zurückgewiesen wird. Die Kläger hatten gefordert, dass die Revision zugelassen wird, was jedoch abgelehnt wurde, da es keine grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache gab.
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