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BGH, Urteil vom 2025-12-03 - VIa ZR 1449/22

In diesem Urteil des Bundesgerichtshofs wird entschieden, dass ein Fahrzeughersteller nicht für vorsätzliche sittenwidrige Schädigung haftet, wenn im Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut ist. Allerdings erkennt das Gericht, dass es eventuell Ansprüche auf Schadensersatz gibt, wenn die Käuferin nachweisen kann, dass ihr durch den Einbau dieser Einrichtung ein finanzieller Nachteil entstanden ist.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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