Form der Beglaubigung der Unterschrift einer Anmeldung zur Eintragung in das Handelsregister
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum26.11.2025
- AktenzeichenII ZB 20/24
In diesem Urteil wird entschieden, dass die Unterschrift auf einem Antrag zur Eintragung ins Handelsregister auch einfach elektronisch beglaubigt werden kann. Zuvor gab es Streit darüber, ob eine Unterschrift in Papierform erforderlich ist.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.