BGH, Beschluss vom 2025-11-27 - 6 ARs 12/25
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum27.11.2025
- Aktenzeichen6 ARs 12/25
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass er nicht für die Kostenentscheidung zuständig ist, nachdem die Staatsanwaltschaft eine Rechtsbeschwerde zurückgenommen hat. Stattdessen ist das Oberlandesgericht Celle der richtige Ansprechpartner.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.