Auskunfts- und Einsichtsrechte des Insolvenzverwalters gegenüber Wirtschaftsprüfern - Abschlussprüfung, Geschäftsbesorgung, Auskunftsanspruch, Handakte, verhaltener Anspruch, Verjährungsfrist
- ArtUrteil
- BrancheFinanzen
- Datum11.12.2025
- AktenzeichenIII ZR 438/23
In diesem Urteil geht es um die Rechte eines Insolvenzverwalters, Auskünfte von Wirtschaftsprüfern zu verlangen. Es wird erklärt, dass Wirtschaftsprüfer verpflichtet sind, Informationen herauszugeben, die sie im Rahmen ihrer Prüfungen erhalten haben.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.