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BGH, Urteil vom 2025-12-09 - VIa ZR 1709/22

In diesem Urteil geht es darum, dass das Oberlandesgericht Hamm einen Anspruch des Klägers auf Schadensersatz abgelehnt hat, weil es nicht genug Beweise für ein besonders verwerfliches Verhalten des Beklagten gab. Der Bundesgerichtshof hat nun entschieden, dass das Berufungsgericht noch einmal prüfen muss, ob der Kläger Recht auf Schadensersatz hat, weil er mit einem bestimmten Fahrzeug möglicherweise einen Schaden erlitten hat.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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