BGH, Urteil vom 2025-12-09 - VIa ZR 1489/22
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum09.12.2025
- AktenzeichenVIa ZR 1489/22
In diesem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) wurde entschieden, dass ein Kläger keinen Schadensersatzanspruch gegen einen Autohersteller hat, weil er keine Beweise für ein sittenwidriges Verhalten vorlegen konnte. Allerdings wurde die Entscheidung teilweise aufgehoben, weil der Kläger eventuell einen Anspruch auf Schadensersatz wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung im Auto haben könnte.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.