Erfordernis eines Änderungsantrags zur Vermeidung widerstreitender Steuerfestsetzung bei Organschaft
- ArtUrteil
- BrancheFinanzen
- Datum16.03.2023
- AktenzeichenV R 14/21 (V R 45/19), V R 14/21, V R 45/19
In diesem Urteil wird entschieden, wie eine Personenhandelsgesellschaft, die eine bestimmte Struktur hat, als Organgesellschaft eingestuft werden kann. Es wird auch erklärt, dass der Organträger einen Antrag auf Änderung seiner Steuerfestsetzung stellen muss, um Widersprüche in der Steuerfestsetzung zu vermeiden.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
Ähnliche Einträge
- BGH, Beschluss vom 2026-07-21 - XI ZR 150/24
- Der Angewiesene hat einen unmittelbaren Bereicherungsanspruch aus § 812 Abs. 1 Satz 1 Fall 2 BGB gegen den Zuwendungsempfänger, wenn eine wirksame Anw
- Bestimmung des zuständigen Finanzgerichts - örtliche Zuständigkeit des Finanzgerichts in Kindergeldverfahren, in denen ein Sozialleistungsträger den Kindergeldanspruch geltend macht
- § 306 BGB kann nicht im Lichte von Art. 6 Abs. 1 der Richtlinie 93/13/EWG des Rates vom 5. April 1993 über missbräuchliche Klauseln in Verbrauchervert
- BGH, Beschluss vom 2026-07-08 - VII ZR 165/24