Gewerbesteuerrechtliche Hinzurechnung von Leistungen im Rahmen eines Sponsoringvertrags
- ArtUrteil
- BrancheFinanzen
- Datum23.03.2023
- AktenzeichenIII R 5/22
In diesem Urteil ging es darum, ob Zahlungen aus einem Sponsoringvertrag als Miet- oder Pachtzinsen für die Gewerbesteuer gezählt werden können. Das Gericht entschied, dass bei Sponsoringverträgen, die auch andere Leistungen enthalten, eine solche Zuordnung nicht möglich ist.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
Ähnliche Einträge
- Pflicht zur Anpassung des Folgebescheids an einen Grundlagenbescheid bleibt trotz Nichtauswertung des Grundlagenbescheids in einem früheren Folgebescheid bestehen
- Darlegungsanforderungen bei Verletzung rechtlichen Gehörs
- Überpfändung von Geldforderungen
- Bindungswirkung rechtskräftiger Urteile über die Nichtigkeit von Steuerbescheiden
- Zur Vollstreckung eines auf Auskunftserteilung gerichteten Urteils