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Keine Auflösung der für die Altgesellschafter anlässlich des Eintritts eines Neugesellschafters gebildeten negativen Ergänzungsbilanzen bei nachfolgendem entgeltlichen Ausscheiden des neu Eingetretenen

In diesem Urteil wird entschieden, dass die negativen Ergänzungsbilanzen, die für Altgesellschafter einer Personengesellschaft bei dem Eintritt eines neuen Gesellschafters gebildet wurden, nicht aufgelöst werden müssen, wenn der neue Gesellschafter später gegen eine Geldabfindung aus der Gesellschaft ausscheidet. 2.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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