(Anrechnung ausländischer Steuer nach § 34c EStG)
- ArtUrteil
- BrancheFinanzen
- Datum15.03.2023
- AktenzeichenI R 8/20
In diesem Urteil geht es um die Anrechnung ausländischer Steuern auf die inländische Einkommensteuer. Es wird erklärt, dass nur die Steuer angerechnet werden kann, die tatsächlich gezahlt wurde und die auf ausländische Einkünfte entfällt.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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