Verdeckte Einlage durch Zuwendung eines Anspruchs auf bereits aufgelaufene Zinsen an Tochtergesellschaft
- ArtUrteil
- BrancheFinanzen
- Datum15.03.2023
- AktenzeichenI R 24/20
In diesem Urteil geht es darum, dass eine Muttergesellschaft ihrer Tochtergesellschaft Zinsen aus Wertpapieren überträgt. Diese Übertragung wird als verdeckte Einlage betrachtet, weil sie ohne entsprechende Gegenleistung erfolgt.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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