(Änderung eines Steuerbescheids nach § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO bei irrtümlich doppelter Erklärung von Einnahmen als Arbeitslohn und als Betriebseinnahmen)
- ArtUrteil
- BrancheFinanzen
- Datum18.04.2023
- AktenzeichenVIII R 9/20
In diesem Fall geht es um einen Chefarzt, der seine Einnahmen aus wahlärztlichen Leistungen falsch in seiner Steuererklärung angegeben hat. Dadurch wurden diese Einnahmen sowohl als selbständige als auch als nichtselbständige Arbeit versteuert, was zu einer höheren Steuer führte.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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