Keine erweiterte Kürzung des Gewerbeertrags einer Komplementär-GmbH bei fehlender Beteiligung am Gesellschaftsvermögen einer nicht gewerblich geprägten GmbH & Co. KG
- ArtUrteil
- BrancheFinanzen
- Datum20.04.2023
- AktenzeichenIII R 53/20
1. Worum geht es?\nIn diesem Urteil geht es darum, dass eine GmbH, die als Komplementärin in einer Kommanditgesellschaft agiert, keine Steuererleichterung für ihre Gewerbesteuer bekommt, wenn sie nicht am Vermögen der Gesellschaft beteiligt ist.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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