Erweiterte Kürzung: Keine teleologische Reduktion im Fall von Sondervergütungen an nicht der Gewerbesteuer unterliegende Mitunternehmer
- ArtUrteil
- BrancheFinanzen
- Datum09.03.2023
- AktenzeichenIV R 11/20
In diesem Urteil wird entschieden, dass eine spezielle Regelung zur Gewerbesteuer auch dann gilt, wenn Gesellschafter, die eine Sondervergütung erhalten, nicht der Gewerbesteuer unterliegen. Es wird zudem klargestellt, dass Änderungen des Gewerbesteuermessbescheids nur in bestimmten Punkten möglich sind und nicht zur Korrektur von Rechtsfehlern dienen.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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