(Zum Vorliegen eines Steuerstundungsmodells i.S. des § 15b EStG bei einer Einzelinvestition)
- ArtUrteil
- BrancheFinanzen
- Datum16.03.2023
- AktenzeichenVIII R 10/19
Der Gerichtshof hat entschieden, dass eine Einzelinvestition in eine Gesellschaft nicht automatisch als Steuerstundungsmodell gilt, wenn der Investor sich aktiv beteiligt und nicht wie ein passiver Anleger agiert. Dies hat Auswirkungen auf die Verlustverrechnung in der Steuererklärung.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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