(Zum sachlichen Anwendungsbereich des § 2 Abs. 4 Satz 3 UmwStG)
- ArtUrteil
- BrancheFinanzen
- Datum12.04.2023
- AktenzeichenI R 48/20
In diesem Urteil geht es um eine Regelung im Umwandlungssteuergesetz, die besagt, dass Verluste bei einer Umwandlung nicht mit positiven Einkünften verrechnet werden dürfen, auch wenn keine absichtliche Steuerumgehung vorliegt. 2.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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