Einkünfte aus außerordentlichen Holznutzungen
- ArtUrteil
- BrancheAgrar & Landwirtschaft
- Datum09.05.2023
- AktenzeichenVI R 12/21
In diesem Fall geht es um Einkünfte aus besonderen Holzernutzungen, die als Teil der Einkünfte aus Landwirtschaft gesondert festgestellt werden müssen. Der Kläger wollte, dass dafür spezielle steuerliche Vergünstigungen gelten, was vom Gericht abgelehnt wurde.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
Ähnliche Einträge
- Landwirtschaft, Betriebsplanung, Beratungsfehler, Schadensersatz
- Rundholz BW
- (Verlustausgleichsbeschränkung für Verluste aus gewerblicher Tierzucht/Tierhaltung in § 15 Abs. 4 Satz 1 und 2 EStG verfassungsgemäß)
- Steuerfreie Grundstücksentnahme für die Errichtung einer Betriebsleiterwohnung
- BGH, Beschluss vom 2025-12-16 - LwZR 1/25