(Sonderausgabenabzug für Kinderbetreuungskosten gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG - Verfassungsmäßigkeit der Haushaltszugehörigkeit als Abzugsvoraussetzung)
- ArtUrteil
- BrancheFinanzen
- Datum11.05.2023
- AktenzeichenIII R 9/22
In diesem Urteil geht es darum, ob Kosten für die Betreuung von Kindern steuerlich absetzbar sind, wenn das Kind nicht im Haushalt des Steuerpflichtigen lebt. Das Gericht hat entschieden, dass dies nicht möglich ist, solange das Kind im Haushalt eines anderen Elternteils lebt.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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