(Steuerermäßigung gemäß § 35a EStG für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen bei Mietern)
- ArtUrteil
- BrancheFinanzen
- Datum20.04.2023
- AktenzeichenVI R 24/20
In diesem Urteil wird entschieden, dass Mieter eine Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen beantragen können, auch wenn sie die Dienstleister nicht direkt beauftragt haben. Das Finanzgericht muss nun neu entscheiden, ob die Kläger, in diesem Fall die Mieter, tatsächlich Anspruch auf diese Steuerermäßigung haben.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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