Compliance & Regulatory Monitor

(Zum Vorsteuerabzug einer geschäftsleitenden Holding (Nachfolgeentscheidung zum EuGH-Urteil Finanzamt R vom 08.09.2022 - C-98/21))

In diesem Urteil geht es um einen Vorsteuerabzug für eine Holdinggesellschaft, die keinen Anspruch auf diesen Abzug hat, weil die Leistungen nicht direkt für ihre eigenen unternehmerischen Umsätze erbracht wurden. Stattdessen stehen diese Leistungen im Zusammenhang mit unentgeltlichen Dienstleistungen für ihre Tochtergesellschaften.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

Kostenlos ansehen und weitere Urteile durchsuchen →

Zur amtlichen Originalquelle

Ähnliche Einträge