(Zum Vorsteuerabzug einer geschäftsleitenden Holding (Nachfolgeentscheidung zum EuGH-Urteil Finanzamt R vom 08.09.2022 - C-98/21))
- ArtUrteil
- BrancheFinanzen
- Datum15.02.2023
- AktenzeichenXI R 24/22 (XI R 22/18), XI R 24/22, XI R 22/18
In diesem Urteil geht es um einen Vorsteuerabzug für eine Holdinggesellschaft, die keinen Anspruch auf diesen Abzug hat, weil die Leistungen nicht direkt für ihre eigenen unternehmerischen Umsätze erbracht wurden. Stattdessen stehen diese Leistungen im Zusammenhang mit unentgeltlichen Dienstleistungen für ihre Tochtergesellschaften.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
Ähnliche Einträge
- Pflicht zur Anpassung des Folgebescheids an einen Grundlagenbescheid bleibt trotz Nichtauswertung des Grundlagenbescheids in einem früheren Folgebescheid bestehen
- Darlegungsanforderungen bei Verletzung rechtlichen Gehörs
- Überpfändung von Geldforderungen
- Bindungswirkung rechtskräftiger Urteile über die Nichtigkeit von Steuerbescheiden
- Zur Vollstreckung eines auf Auskunftserteilung gerichteten Urteils