(Verrechnung und Hinzurechnung (§ 10 Abs. 4b Sätze 2 und 3 EStG) einer Erstattung von Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung für mehrere Jahre)
- ArtUrteil
- BrancheFinanzen
- Datum22.03.2023
- AktenzeichenX R 27/21
In diesem Urteil wird entschieden, wie erstattete Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung steuerlich behandelt werden. Wenn dir Beiträge erstattet werden, musst du diese Beträge mit deinen Versicherungsaufwendungen verrechnen und sie zudem deinem Gesamteinkommen hinzufügen.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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