Vorsteuerabzug bei Betriebsveranstaltungen
- ArtUrteil
- BrancheFinanzen
- Datum10.05.2023
- AktenzeichenV R 16/21
In diesem Urteil geht es um den Vorsteuerabzug für Kosten von Betriebsveranstaltungen, wie zum Beispiel Weihnachtsfeiern. Ein Unternehmer kann nur dann die Vorsteuer abziehen, wenn die Veranstaltung nicht ausschließlich für den privaten Bedarf der Mitarbeiter ist, sondern auch einen Bezug zur wirtschaftlichen Tätigkeit hat.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
Ähnliche Einträge
- BGH, Beschluss vom 2026-07-21 - XI ZR 150/24
- Der Angewiesene hat einen unmittelbaren Bereicherungsanspruch aus § 812 Abs. 1 Satz 1 Fall 2 BGB gegen den Zuwendungsempfänger, wenn eine wirksame Anw
- Bestimmung des zuständigen Finanzgerichts - örtliche Zuständigkeit des Finanzgerichts in Kindergeldverfahren, in denen ein Sozialleistungsträger den Kindergeldanspruch geltend macht
- § 306 BGB kann nicht im Lichte von Art. 6 Abs. 1 der Richtlinie 93/13/EWG des Rates vom 5. April 1993 über missbräuchliche Klauseln in Verbrauchervert
- BGH, Beschluss vom 2026-07-08 - VII ZR 165/24