Vorsteuerabzug bei Betriebsveranstaltungen
- ArtUrteil
- BrancheFinanzen
- Datum10.05.2023
- AktenzeichenV R 16/21
In diesem Urteil geht es um den Vorsteuerabzug für Kosten von Betriebsveranstaltungen, wie zum Beispiel Weihnachtsfeiern. Ein Unternehmer kann nur dann die Vorsteuer abziehen, wenn die Veranstaltung nicht ausschließlich für den privaten Bedarf der Mitarbeiter ist, sondern auch einen Bezug zur wirtschaftlichen Tätigkeit hat.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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