Steuerbegünstigung für ausländische Baudenkmäler
- ArtUrteil
- BrancheFinanzen
- Datum26.04.2023
- AktenzeichenX R 4/21
In diesem Urteil geht es um eine Steuererleichterung für Baumaßnahmen an ausländischen Baudenkmälern, die zum deutschen Kultur-Erbe gehören. Diese Steuerbegünstigung wird jedoch nicht gewährt, wenn die Baumaßnahmen nicht vorher mit der zuständigen Denkmalschutzbehörde im Ausland abgestimmt sind.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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