(Berücksichtigung des Verlusts aus einer stehen gelassenen Gesellschafterbürgschaft nach § 20 Abs. 2 des EinkommensteuergesetzesEStG)
- ArtUrteil
- BrancheFinanzen
- Datum20.06.2023
- AktenzeichenIX R 2/22
In diesem Urteil geht es um den Verlust, den jemand erleidet, wenn er für eine Gesellschaft bürgt und diese Bürgschaft nicht eingelöst wird. Der Verlust kann steuerlich berücksichtigt werden, wenn sicher ist, dass die Bürgschaft wertlos ist.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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