Grunderwerbsteuer bei Zusammenlegung und Neuerrichtung von Kirchengemeinden
- ArtUrteil
- BrancheFinanzen
- Datum10.05.2023
- AktenzeichenII R 24/21
Es geht um die Grunderwerbsteuer, die fällig wird, wenn bestimmte Kirchengemeinden zusammengelegt werden. Wenn das Finanzamt dabei einen Fehler macht, kann die korrekte Steuer innerhalb eines Jahres nach der Gerichtsentscheidung ohne Verjährung festgelegt werden.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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