Zur Berechnung der Beteiligungsschwelle für Streubesitzdividenden
- ArtUrteil
- BrancheFinanzen
- Datum07.06.2023
- AktenzeichenI R 50/19
In diesem Urteil geht es um die steuerliche Behandlung von Dividenden, die sogenannte Streubesitzdividenden, und wie die Beteiligung eines Unternehmens an einem anderen Unternehmen berechnet wird. Die Beteiligungsschwelle liegt bei 10 %.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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